KFZ-Versicherung

Für Ihr Fahrzeug finden wir die richtige KFZ-Versicherung zum optimalen Preis, sei es ein Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Oldtimer.

Allerdings bieten wir die KFZ-Versicherung ausschließlich unseren VP-Bestandskunden oder Interessenten an, die ein Vollmandat wün­schen. Um den insgesamt passenden Versicherungsschutz für Sie anbieten zu können, benötigen wir den Gesamtüberblick. Wir betreuen Sie und Ihre Versicherungen vollumfänglich. Sofern nur eine KFZ-Versicherung gewünscht ist, passen wir leider nicht zusammen. Somit können wir erst mit dem Vollmandat so arbeiten, dass am Ende das Beste für Sie herausspringen kann.

Wir bieten Ihnen aktuelle Tarife, Preise und Top-Leistungen für Ihr Fahrzeug in KFZ-Haft­pflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung:

  • Versicherung ver­gleichen, Beitrag sparen und bessere Leistungen erhalten
  • Neuwertentschädigung + Kaufwertentschädigung
  • Mader- und Tierbiss inkl. Folgeschäden
  • Kollision mit Tieren aller Art
  • Rabattschutz, Fahrerschutz, GAP-Deckung

KFZ-Versicherung - Weiterführende Informationen

Als Ver­sicherungs­makler in Kaltenkirchen haben wir die Möglichkeit auf zahlreiche Versicherer zurückzugreifen und für Sie das Optimum an Preis und Leistung herauszuholen, so zählen als nur ein kleiner Auszug zum Beispiel - Allianz, VHV, Württembergische, Itzehoer, Janitos, die Bayerische, Alte Leipziger - zu unseren Partnern.

 

Umfang des Versicherungsschutzes

KFZ-Haft­pflichtversicherung - Schäden, die Sie Dritten zufügen
Sie ist per Gesetz eine Pflichtversicherung und ein Muss für jeden, der ein Auto bewegt. Fügen Sie einem Dritten ein Schaden zu, weil Sie bpsw. Auffahren oder eine Person verletzen, so tritt die Haft­pflichtversicherung für Sie ein.

In der KFZ-Haft­pflichtversicherung sind die Unterschiede in den Leistungen eher geringfügig, nicht so in der Teil- und Vollkaskoversicherung. Vielmehr ist hier entscheidend, dass Service und Schadenbearbeitung der Versicherungsgesellschaft stimmen, damit für Sie ein möglicher Schaden schnell und ordentlich bearbeitet wird.

 

KFZ-Teilkaskoversicherung - Schäden durch Außeneinwirkung an Ihrem Fahrzeug
Schäden die Ihnen durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs von außen entstehen, werden über die KFZ-Teilaskoversicherung entschädigt. So z.B. bei Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Kollision mit Tieren. Selbstverschuldete Schäden/Unfälle und Schäden durch Vandalismus sind nicht versichert.

Weitere wichtige Leistungen in der Teilkaskoversicherung:

  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Tierbissschäden an der Verkabelung inkl. Folgeschäden
  • Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl
  • Kaufpreis- und Neupreisentschädigung
  • Elementarschäden - Hagel, Sturm, Lawinen, Überschwemmung

Unter Umständen kann eine Teilkaskoversicherung trotz fehlender Notwendigkeit, weil z.B. das Auto nicht viel Wert ist, sinnvoll sein. Wenn bspw. das Fahrzeug Feuer fängt und die Feuerwehr anrückt, um das Fahrzeug zu löschen, so werden die Kosten dafür vom Fahrzeughalter getragen, wenn keine Teilkaskoversicherung besteht, welche Feuer und Folgekosten versichert. Denn in der KFZ-Haft­pflichtversicherung sind keine derartigen Eigenschäden versichert.

 

KFZ-Vollkaskoversicherung - Schäden durch Eigenverschulden und Vandalismus
Erleiden Sie einen Schaden aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls oder weil Fremde mutwillig Ihr Auto beschädigen, so werden Sie von Ihrer KFZ-Vollkaskoversicherung entschädigt.
Vor allem noch neue und hochwertige Autos sollten damit versehen werden, hierbei geht es meist um beträchtliche Summen. 

Weitere wichtige Leistungen in der Vollkaskoversicherung:

  • Kaufpreis- und Neupreisentschädigung
  • Verzicht auf Abzug durch grobe Fahrlässigkeit
  • Schadenbedingter Treibstoffersatz
  • Erweiterte Eigenschadendeckung für Schäden auf eigenem Grundstück

In der Vollkaskoversicherung sind vor allem in den allermeisten KFZ-Versicherungen Vorfälle nicht versichert, die nicht mehr der Definition eines Unfalls entsprechen. Also nicht von außen auf das Fahrzeug einwirken, so bspw. folgende Ereignisse zumeist nicht versichert, Schäden durch:

  • reine Materialermüdung
  • Bremsvorgänge und verrutschte Ladung
  • Verschleiß, Überbenutzung, Abnutzung
  • falsches Bedienen und Falschbetankung
  • Schäden zwischen Anhänger und PKW

Je nach Bedarf und Risikoeinschätzung Ihrerseits empfehlen wir Ihnen Tarife, welche dennoch zum Teil diese außergwöhnlichen Ereignisse mitver­sichern.

 

Weitere Zusatzbausteine

Zusätzlich zu den drei eingangs erklärten Hauptkomponenten der KFZ-Versicherung gibt es diverse zusätzliche Erweiterungsmöglichkeiten, um den Vertrag an die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu optimieren, wie bspw.:

  • Fahrerschutz
  • Schutzbrief
  • GAP-Deckung
  • Werkstattbindung
  • Rabattschutz
  • Auslandsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz

Die Zusatzbausteine im Detail

Rabattschutz
Nach einem ersatzpflichtigen Schaden stuft der Versicherer Ihren Rabatt zurück, dadurch können sich Ihre Beiträge massiv erhöhen.
Mittels dieses Einschlusses kann die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse sowohl in der KFZ-Haft­pflichtversicherung als auch KFZ-Vollkaskoversicherung abgewehrt werden. Für in der Regel einen Schaden im Jahr kann dies verhindert werden, sodass Sie zwar im Hintergrund gestuft werden, aber keinen Mehrbeitrag zahlen müssen.
Ausnahmen ver­sichern auch zwei Schäden im Jahr.

Fahrerschutz
Verursachen Sie einen selbstverschuldeten Unfall und kommen Per­sonen zu Schaden, wird Schmerzensgeld fällig. Die Leistung erbringt die KFZ-Haft­pflichtversicherung für alle Insassen, außer für den Fahrer. Diese Lücke schließt der Fahrerschutz, indem er Sie so stellt, als hätten Sie als Beifahrer im Auto gesessen.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.

GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Pkw
Ist das leasing -oder kreditfinanzierte Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) weniger wert als die noch offene Restforderung der Leasingraten oder des Kredits, so entsteht ein Betrag (GAP), den Sie begleichen müssen, obwohl Sie gar nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs sind. Die GAP-Deckung gleicht diese Lücke/Differenz bei z.B. der Bank aus.

Schutzbrief
Der Schutzbrief in der KFZ-Versicherung gleicht einer Pannenhilfe. Bleiben Sie mit Ihrem Auto liegen so wird Ihnen mit einer Abschlepphilfe zur nächsten Werkstatt geholfen oder Ihr Auto wieder betriebsbereit gemacht. Aber Achtung, einige Verträge beinhalten eine sog. Kilometerklause, wer also in Kaltenkirchen oder eben Nahe seine Wohnortes eine derartige Panne erleidet, hat keine Hilfe zu erwarten. Nicht so in den Tarifen die wir Ihnen als Ver­sicherungs­makler Podzins empfehlen.

Werkstattbindung
Mittels der Werkstattbindung kann der Beitrag in der Kasko-Versicherung reduziert werden.
In Schadenfällen müssen Sie bei Abschluss der Werkstattbindung eine von der Versicherungsgesellschaft vermittelte Werkstatt aufsuchen, ansonsten erhöht sich für diesen Schadensfall die Selbstbeteiligung.

Verkehrsrechtsschtuzversicherung
Kommt es zu Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verkäufern oder den Behörden und ist dann anwaltliche Hilfe notwendig, so trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.

 

 


Fragen rund um die KFZ-Versicherung

KFZ-Versicherung wechseln

  Bei folgenden Ereignissen haben Sie Möglichkeit Ihre KFZ-Versicherung zu wechseln

  • Vertragsablauf – in der Regel ist der 30.11. der letzte Kündigungstermin
  • Beitragserhöhung
  • Schadenfall
  • Abmeldung Ihres derzeitigen Fahrzeugs und Anmeldung eines neuen Fahrzeugs

Fahrzeugzulassung - EVB-Nummer

Ihr Fahrzeug können Sie mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung - EVB-Nummer bei der ortsnahen Zulassungstelle vornehmen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie direkt von uns.        
Im Idealfall haben wir für eine reibungslose Beantragung vorher gemeinsam mit Ihnen die KFZ-Versicherung berechnet, da die EVB-Nummer der jeweiligen Gesellschaft zugeordnet ist. 

Versicherungsschutz im Ausland

Grundsätzlich gilt Versicherungsschutz über die Grüne Karte innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern, die terretorial zwar nicht in Europa liegen, aber der Europäischen Union angehörigen.

Der Versicherungsschutz hierzu gilt für die KFZ-Haft­pflichtversicherung und KFZ-Kaskoversicherungen.

Überschreiten Sie diese Grenzen mit Ihrem Fahrzeug, so werfen Sie unbedingt einen Blick Ihre Grüne Karte und schauen, ob Ihre KFZ-Versicherung auch in Ihrem angestrebten Reiseziel erwähnt wird.
Jede Versicherung handhabt den Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland anders und versichert dieses entweder vollumfänglich oder streicht teilweise Länder, sodass dort kein Versicherungsschutz bestehen würde.

Unter Umständen kann in einem einzelnen Land sowohl Versicherungsschutz gewährt werden, als auch nicht. So bspw. wenn Sie innerhalb der Türkei den asiatischen Teil des Landes überqueren.

Der Beitrag in der KFZ-Versicherung

In der KFZ-Versicherung haben zahlreiche Faktoren Einfluss auf Ihren Beitrag.
Insbesondere Ihre Schadenfreiheitsklasse und das Fahrzeug haben eine entsprechend große Gewichtung.

Das Fahrzeug
Hier gelten im Überwiegenden zwei Merkmale, zum Einen die Typklasse, welche berücksichtigt, welches Auto Sie fahren und wie oft dieses bspw. gestohlen wir oder einen Schaden hat und zum Anderen die Regionalklasse, diese berücksichtigt Ihren Zulassungsbezirk und Wohnort, hierbei ist ebenfalls die Schadenträchtigkeit maßgeblich. Beide Klassen sollten möglichst gering sein, dies verspricht einen niedrigen Beitrag.

Weitere Merkmale
Es gibt natürlich diverse weitere Merkmale, die Auswirkung auf den Beitrag haben, so z.B.:
Alter, Fahrerkreis, Laufleistung im Jahr, nächtlicher Abstellplatz, Führerscheindatum oder berufliches Beschäfitungverhältnis, um nur einige zu nennen

Schadenfreiheitsklasse + Sondereinstufungen

Die Versicherung belohnt Sie, wenn Sie unfallfrei Auto fahren und erhöht somit Ihre sog. Schadenfreiheitsklasse (SF). Dies bedeutet, je unfallfrei gefahrenes Jahr erhalten Sie eine Schadenfreiheitsklasse hinzu und Ihr Beitrag mit den dahinterstehenden Prozenten sinkt, je höher diese Klasse, desto geringer Ihr Beitrag.

Gerade für Fahranfänger ist dies schwierig, da Sie im schlechtesten Fall in der Schadenfreiheitsklasse SF0 starten und dadruch anfangs einen sehr hohen Beitrag zahlen müssen.

Aufgrund der Vielzahl der von uns angebotenen Versicherer, haben wir die Möglichkeit auf zahlreiche sog. Sondereinstufungen zurückgreifen, damit ein möglichst geringer Beitrag generiert werden kann.

Sondereinstufungen
Hiermit sind vom Versicherer zusätzlich gewährte Schadenfreiheitsklassen gemeint, die die eigentlich erfahrenen Jahre übertreffen.

Ein Beispiel:
Fahranfänger, Führerschein seit 2 Monaten
Der Fahranfänger muss eigentlich in der SF0 anfangen und einen sehr hohen Beitrag zahlen, da die Eltern beim gleichen Versicherer sind, werden dem Fahranfänger SF2 und ein viel geringerer Beitrag gewährt.

Das ist nur ein Beispiel, so gibt es auch Sondereinstufungen für:

  • Zweitwagen
  • Partner, Ehepartner, Kinder
  • Fahranfänger mit längerem Führerscheinbesitz
  • Arbeitgeber- und Dienstwagenregelungen

Ein Verkehrsunfall, was ist zu tun? 

  • Ruhe bewahren, überprüfen Sie, ob Sie oder jemand anderes verletzt wurde
  • In folgenden Fällen sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden: Bei Per­sonenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage
  • Tauschen mit Ihrem Unfallgegner alle wichtigen Informationen wie Name, Kenn­zeichen, Versicherungsscheinnummer und Versicherungsgesellschaft aus
  • Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos
  • Geben Sie kein Schuldgeständnis ab, setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder uns in Kontakt
  • In Schadenfällen unterstützen wir Sie tatkräftig, wir haben den direkten Draht zu den Versicherern und informieren Sie laufend über den aktuellen Stand der Bearbeitung
  • Um die Aufzählung abzuschließen informieren wir unsere Kunden mit einer Liste von Verhaltenstipps im Schadenfall

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Telefon 04191/8027064
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