Wohnmobilversicherung - Sorgenfrei auf Reisen

Mit Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen die richtige Wohnmobilversicherung für Ihre mobile Unterkunft finden, welche in Preis und Leistung überzeugt.

Das Reisen innerhalb Deutschlands mit dem Wohnmobil erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit.
Was dabei nicht fehlen darf ist die Wohnmobilversicherung, falls während der Fahrt ein Unfall geschieht, an dem Sie beteiligt sind, weil zum Beispiel ein Tier vor den Wagen gelaufen ist, Sie jemand angefahren hat oder Sie evtl. eine Panne haben.

Wohnmobile gestalten sich in den verschiedensten Ausführungen, was die Austattung, die Größe oder den Wert betreffen. Die individuelle Anpassung an Ihren Bedarf ist deshalb essentiell.

Die höherwertigen Fahrzeuge unter den Wohnmobilen benötigen daher in der Regel einen auf die Haft­pflichtversicherung aufbauenden Versicherungsschutz mittels einer Teilkasko -oder Vollkaskoversicherung, für den Fall, dass Sie bspw. mit einem Tier kollidieren, einen Mader -oder Glasschaden erleiden oder Ihr Fahrzeug mutwillig von Fremden beschädigt wird.

Wichtige Leistungen im Überblick:

  • Neuwertentschädigung/Kaufwertentschädigung
  • Verzicht auf Abzug durch grobe Fahrlässigkeit
  • Schäden mit Tieren aller Art
  • Maderbiss/Tierbiss
  • Versicherungsschutz auf Fähren
  • Mitversicherung von Sonderausstattung

Je nachdem, ob Sie weite Fahrten unternehmen oder doch eher in der Umgebung bleiben, so empfiehlt es sich, die zusätzlichen Einschlussmöglichkeiten genauer zu betrachten - Schutzbrief, Fahrerschutz, Verkehrsrechtsschutz, Ausslandsschutz, GAP-Deckung - Erfahren Sie weiter unter mehr.

Wichtig: Der im Wohnmobil transportierte Hausrat wie bspw. Kleidung, Wertsachen, Fahrräder, Elektronik, gilt nicht als Teil Ihres Fahrzeugs und ist somit über die Wohnmobilversicherung nicht abgedeckt. Hier schafft entweder eine separate Inhaltsversicherung Abhilfe oder über die Außenversicherung Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung.

 

Der optimale Beitrag:
Damit Sie einen möglichst günstigen Beitrag bei besten Leistungen erreichen, besprechen wir mit Ihnen die Möglichkeiten der optimalsten Schadenfreheitseinstufung Ihres Wohnmobils. So muss der Wohnwagen nicht in der Schadenfreiheitsklasse 0 starten, sondern kann bspw. als Zweitwagen oder über den Partner versichert werden. Im Idealfall erhalten Sie dieselbe Einstufung wie die KFZ-Versicherung Ihres Autos, was einen günstigen Beitrag garantiert.

 

Gemeinsam mit Ihnen finden wir für Sie die richtige Wohnmobil-Versicherung, welche in Beitrag und Leistung überzeugt. Wie die Fahrzeugzulassung funktioniert, was im Schadenfall geschieht und welche diversen zusätzlichen Leistungserweiterungen es gibt, erfahren Sie im Folgenden oder besuchen Sie uns doch in unserem Büro - Ver­sicherungs­makler Podzins - in Kaltenkirchen.


Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen
Kieler Straße 12
24568 Kaltenkirchen
E-Mail mail@vp-makler.de
Telefon 04191/8027064
Fax 04191/8027067

 

Fahrzeugzulassung

 Ihr Fahrzeug können Sie mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung - EVB-Nummer bei der ortsnahen Zulassungstelle vornehmen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie direkt von uns.        
Im Idealfall haben wir für eine reibungslose Beantragung vorher gemeinsam mit Ihnen die KFZ-Versicherung berechnet, da die EVB-Nummer der jeweiligen Gesellschaft zugeordnet ist. 

 

Wohnmobilversicherung wechseln

 Bei folgenden Ereignissen haben Sie Möglichkeit Ihre KFZ-Versicherung zu wechseln

  • Vertragsablauf – in der Regel ist der 30.11. der letzte Kündigungstermin
  • Beitragserhöhung
  • Schadenfall
  • Abmeldung Ihres derzeitigen Fahrzeugs und Anmeldung eines neuen Fahrzeugs

 

Umfang des Versicherungsschutzes

Wohnmobil-Haft­pflichtversicherung - Schäden, die Sie Dritten zufügen
Sie ist per Gesetz eine Pflichtversicherung und ein Muss für jeden, der ein Auto bewegt. Fügen Sie einem Dritten ein Schaden zu, weil Sie bpsw. Auffahren oder eine Person verletzen, so tritt die Haft­pflichtversicherung für Sie ein.

Wohnmobil-Teilkaskoversicherung - Schäden durch Außeneinwirkung an Ihrem Fahrzeug
Schäden die Ihnen durch Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs von außen entstehen, werden über die KFZ-Teilaskoversicherung entschädigt. So z.B. bei Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Kollision mit Tieren. Selbstverschuldete Schäden/Unfälle und Schäden durch Vandalismus sind nicht versichert.

Wohnmobil-Vollkaskoversicherung - Schäden durch Eigenverschulden und Vandalismus
Erleiden Sie einen Schaden aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalls oder weil Fremde mutwillig Ihr Auto beschädigen, so werden Sie von Ihrer KFZ-Vollkaskoversicherung entschädigt.
Vor allem noch neue und hochwertige Autos sollten damit versehen werden, hierbei geht es meist um beträchtliche Summen. 

 

Was ist sonst noch wichtig?

 Fahrerschutz
Verursachen Sie einen selbstverschuldeten Unfall und kommen Per­sonen zu Schaden, wird Schmerzensgeld fällig. Die Leistung erbringt die KFZ-Haft­pflichtversicherung für alle Insassen, außer für den Fahrer. Diese Lücke schließt der Fahrerschutz, indem er Sie so stellt, als hätten Sie als Beifahrer im Auto gesessen.

Auslandschutz
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.

GAP-Deckung auch für kreditfinanzierte Wohnmobile
Ist das leasing -oder kreditfinanzierte Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) weniger wert als die noch offene Restforderung der Leasingraten oder des Kredits, so entsteht ein Betrag (GAP), den Sie begleichen müssen, obwohl Sie gar nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs sind. Die GAP-Deckung gleicht diese Lücke/Differenz bei z.B. der Bank aus.

Schutzbrief
Der Schutzbrief in der KFZ-Versicherung gleicht einer Pannenhilfe. Bleiben Sie mit Ihrem Auto liegen so wird Ihnen mit einer Abschlepphilfe zur nächsten Werkstatt geholfen oder Ihr Auto wieder betriebsbereit gemacht. Aber Achtung, einige Verträge beinhalten eine sog. Kilometerklause, wer also in Kaltenkirchen oder eben Nahe seine Wohnortes eine derartige Panne erleidet, hat keine Hilfe zu erwarten. Nicht so in den Tarifen die wir Ihnen als Ver­sicherungs­makler Podzins empfehlen.

Werkstattbindung
Mittels der Werkstattbindung kann der Beitrag in der Kasko-Versicherung reduziert werden.
In Schadenfällen müssen Sie bei Abschluss der Werkstattbindung eine von der Versicherungsgesellschaft vermittelte Werkstatt aufsuchen, ansonsten erhöht sich für diesen Schadensfall die Selbstbeteiligung.

Verkehrsrechtsschtuzversicherung
Kommt es zu Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verkäufern oder den Behörden und ist dann anwaltliche Hilfe notwendig, so trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.

 

Ein Verkehrsunfall, was ist zu tun

  •  Ruhe bewahren, überprüfen Sie, ob Sie oder jemand anderes verletzt wurde
  • In folgenden Fällen sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden: Bei Per­sonenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage
  • Tauschen mit Ihrem Unfallgegner alle wichtigen Informationen wie Name, Kenn­zeichen, Versicherungsscheinnummer und Versicherungsgesellschaft aus
  • Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos
  • Geben Sie kein Schuldgeständnis ab, setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder uns in Kontakt
  • In Schadenfällen unterstützen wir Sie tatkräftig, wir haben den direkten Draht zu den Versicherern und informieren Sie laufend über den aktuellen Stand der Bearbeitung
  • Um die Aufzählung abzuschließen informieren wir unsere Kunden mit einer Liste von Verhaltenstipps im Schadenfall

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