Der Gebrauch von Drohnen, sogenannter unbemannter Luftfahrtsysteme, erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Doch der unbedachte Gebrauch dieser Drohnen kann schwerwiegende Folgen mit sich bringen, sollten Sachen Dritter beschädigt werden oder sogar Personen zu Schaden kommen.
Grundsätzlich ist jeglicher Gebrauch von Drohnen versicherungspflichtig, ähnlich dem Gebrauch eines Autos, sodass auf jeden Fall eine Versicherung bestehen muss. Die um sich greifende Meinung, dass das Steuern dieser Geräte bereits in der Privathaftpflichtversicherung als mitversichert gilt, stimmt allerdings nur bedingt.
Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Anbieter und Tarif gar keinen Versicherungsschutz oder zumeist einen unzureichenden.
Dies begründet sich zum Einen aufgrund einer völlig anderen gesetzlichen Haftungsgrundlage.
Haftet ein Jeder im alltäglichen privaten Leben auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Verschuldenshaftung, so gilt beim Steuern von Luftfahrtgeräten das Luftfahrtgesetz und die Gefährdungshaftung.
Was das für Drohnenbesitzer bedeutet und viele weitere Fragen, wie z.B.:
Wo darf ich meine Drohne fliegen
Was bedeutet Halterdeckung
Wie verhält sich das Gesetz, wenn ich Fotos oder Videos aufnehme
Wo beginnt eine gewerbliche Tätigkeit
Muss meine Drohne gekennzeichnet sein
Welche Rolle spielt das Gewicht meiner Drohne
können am besten in einem persönlichen Gespräch näher beleuchtet werden.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören.