Wohngebäudeversicherung

Das eigene Haus ist für den Menschen in den allermeisten Fällen die größte finanzielle Anlage des Lebens. Entweder über lange Jahre abbezahlt oder noch dabei, umso schlimmer ist es, wenn ein Feuer das Haus ausbrennt oder Leitungswasser das Erdgeschoss durchnässt. Hier können im jeden Fall erhebliche Kosten entstehen, welche nur mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden können.

Sie können bei uns eine große Auswahl an Tarifen mit maßgeschneiderten Versicherungsschutz und top aktuellen Leistungen erwarten:

  •  Verzicht auf Abzug durch grobe Fahrlässigkeit in voller Höhe
  •  Elementarschäden und All-Risk-Deckung möglich
  •  Zu- und Ableitungsrohre bis zur Versicherungssumme
  •  Schutzbrief für Schlüsseldienst, Rohrverstopfung, Wespennestentfernung
  •  Kostenlose Einschätzung durch Sachverständigen möglich

 


Weiterführende Informationen zur Wohngebäudeversicherung

Für jeden Hausbesitzer ist das hart erarbeitete Eigentum der große Traum und meist auch zur finanziellen Absicherung im Alter gedacht, um sich von der Miete zu befreien und eine wertige Anlage zu haben.

Das Haus kann von einer Vielzahl von Risiken bedroht werden, bspw. weil ein Feuer ausbricht, ein heftiger Sturm wütet oder der Blitz einschlägt. Die finanziellen Folgen aus solch einem Ereignis können existenzbedrohend sein, wenn der größte Besitz auf einmal weg ist oder die Finanzierung bei der Bank noch nicht getilgt wurde.

Mit einer Wohngegbäudeversicherung können Sie sich zwar ein Feuer oder Blitz vermeiden, wohl aber die finanziellen Folgen daraus verhindern, um Ihr Eigentum im Nachgang wieder herzustellen.

 

Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung

Versicherte Gefahren
Ähnlich wie in der Haus­rat­ver­si­che­rung werden grundsätzlich die Benannten Gefahren versichert.
Das sind alljende Risiken, welche explizit in der Versicherungsbedingungen erwähnt werden und als versichert gelten, so umfasst der Versicherungsschutz:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm, Hagel

Im Weiteren gibt es die Möglichkeit mittels zusätzlicher Einschlüsse den Versicherungsschutz an das eigene Empfinden und die jeweilige Risikosituation (z.B. häufige Unwetter, Lage am Fluss oder im Tal) anzupassen, um die Wohngebäudeversicherung abzurunden:

Die All-Risk-Deckung stellt hierbei den wohl weitestreichendsten Versicherung dar, denn hier sind die sog. Unbenannten Gefahren versichert. Hier gilt, alle Ereignisse und Umwelteinflüsse, welche nicht explizit ausgeschlossen sind und von außen plötzlich auf das Gebäude einwirken, gelten als mitversichert.

Allerdings müssen hier genau die Bedingungen auf die niedergeschriebenen Ausschlüsse geprüft werden, weil jeder Versicherer diese Ausschlüsse in den Unbenannten Gefahren anders handhabt.

 

Versicherte Kosten
Neben den eingangs erwähnten Gefahren, welche Schäden am Gebäude oder seinen Teilen verursachen können, so sind auch versicherte Kosten im Versicherungsschutz inbegriffen.
Kosten können bei einem Schaden entstehen, bspw. um diesen zu ermitteln, abzuwenden oder zu beseitigen, so z.B.:

  • Schadenermittlungskosten
  • Sachverständigenkosten
  • Aufräumungs- und Bewegungskosten
  • Abbruchkosten
  • Hotelkosten

 

Was insbesondere nicht versichert sein könnte
In der Wohngebäudeversicherung sind nicht alle Beschädigungen am Gebäude und Ereignisse mitversichert, welche allerdings durch das richtige Konzept unter Umständen mitversichert werden können:

  • Vorsatz
  • Krieg
  • Schäden durch Regenwasser
  • Sturmflut
  • Grundwasser
  • Schäden an Bäumen und Bepflanzungen

 

Ermittlung der richtigen Versicherungssumme
Der Wert des Gebäudes ist ausschlaggebend für die Ermittlung der Versicherungssumme.
Hier spielen diverse Faktoren eine wichtige Rolle, so müssen Baujahr, Ausstattung, Sonderanfertigungen, Art des Geäbudes und ggf. Küchen korrekt berücksichtigt werden.

Die Ermittlung kann mit Hilfe der regulären Wertermittlungsbögen, der tatsächlichen Baukosten oder im Idealfall durch einen Gutachter geschehen.

Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft ist das Ergebnis der sog. WERT1914 als Versicherungssumme, eine Höchstentschädigung oder eine unbegrenzte Versicherungssumme.

 

WERT1914
Im Jahr 1914 waren zuletzt die Baustoffpreise und Baukosten für Gebäude am stabilsten, sodass dieses Jahr heute immer noch als Bemessungsgrundlage gilt, um die Versicherungssumme zu ermitteln. Das bedeutet der WERT1914 (sog. Mark) bildet die Grundlage des Gebäudewerts und wird entsprechend an das aktuelle Jahr mittels des Baupreisindex (2018 - 1.396,7) umgerechnet.

Ein Beispiel:
Ermittelter WERT1914 - 17.500 Mark
Baupreisindex 2018 - 1.396,7 : 100
Versicherungssumme - 17.500 Mark x 13,967 = 244.423 €

Eine falsche oder ungenaue Ermittlung kann indes dazu führen in eine Unterversicherung zu geraten und im Schadenfall keine ausreichende Entschädigung zu erhalten.

Wichtig ist, dass hiermit die Versicherungssumme, also maximale Entschädigung durch die Versicherung, für den Vertrag ermittelt wird. Es ist kein Kriterium etwa für den Gebäudewert beim Hauserkauf, weil diese Versicherungssumme aufgrund der sich ständig ändernden Kosten im Grunde genommen unbegrenzt ist.

 

Höchstentschädigung
Bei korrekter Angabe der Quadratmeter bei Antragstellung gewährt der Versicherer eine maximale Entschädigung in Höhe einer vorher festgelegten Summe, z.B. 300.000 €.

Im schlimmsten Fall diese Versicherung fatal sein, wenn gerade im Jahr des Schadens die Baukosten extrem hoch sind. Denn auch wenn Sie bspw. ein Haus im Jahr 2005 für 250.000 € errichtet haben, so kann es sein, da die ortüblichen Kosten zur Wiederherstellung Ihres Hauses sich im Jahr 2020 auf 350.000 € belaufen, weil die Kosten im Bausektor derartig gestiegen sind.

 

Unbgerenzte Versicherungssumme
Bei korrekter Angabe der Quadratmeter bei Antragstellung gewährt der Versicherer eine unbegrenzte Entschädigung. Es spielt demnach keine Rolle, wie hoch die Baustoffkosten im Jahr des Schadens sind, der Versicherer stellt Ihr Gebäude wieder so auf, wie es vor dem Schaden ausgestaltet war.

Dies ist sicherlich der Königsweg im Bezug auf die Versicherungssumme und kann eine detaillierte Wertermittlung ersetzen. Allerdings ist diese Wohngebäudeversicherung aufgrund der unbegrenzten Entschädigung nicht für jeden Geldbeutel geeignet, bzw. wegen der in der Regel hohen Beiträge nicht von jedem gewollt.

Wir helfen Ihnen gern dabei für Sie die richtige Ermittlungsmethode und die passende Wohngebäudeversicherung zu kreiren.

 

Was gilt es besonders zu beachten
Wenn Sie ein Gebäude erwerben, verlassen Sie sich niemals blind auf die bereits hinterlegte Versicherungssumme, sollten Sie die Wohngebäudeversicherung der vorherigen Besitzers übernehmen. Zu hoch ist das Risiko, dass diese Summe falsch oder lapidar ermittelt wurde und Sie im Schadensfall im Regen stehen und nicht ausreichend versichert sind.

 

Bei Fragen oder Wünschen zur Wohngebäudeversicherung sind wir für Sie via E-Mail, Fax, Telefon erreichbar oder besuchen Sie uns doch gern bei uns im Büro Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen.

 

Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen
Kieler Straße 12
24568 Kaltenkirchen
E-Mail mail@vp-makler.de
Telefon 04191/8027064
Fax 04191/802767

 

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