Berufsunfähigkeitsversicherung

In Zeiten, in denen die gesetzliche Rentenversicherung vielen Menschen bei Berufs­unfähig­keit keinen Schutz mehr bietet, gehört die Absicherung einer Berufs­unfähig­keitsversicherung zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt, so Julia Matthiesen.

Mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand. Sie sichern sich damit auf höchstem Niveau aktiv gegen die wirtschaftlichen Folgen einer Berufs­unfähig­keit ab. Zusammen mit unseren Kunden, finden wir die passende Versicherungsgesellschaft mit den besten Leistungen und dem günstigsten Beitrag.

Fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot an oder rufen Sie uns an und wir beraten Sie persönlich. Wir freuen uns auf Sie.


 


Berufs­unfähig­keitsversicherung - Meine Absicherung der Lebenshaltungskosten

Vorname, Name: *
Geburtsjahr: *
Straße, Hausnr.:
PLZ, Ort:
Telefon: *
E-Mail: *
Placeholder
Berufliche Tätigkeit: *
Berufsgruppe: *
Netto-Gehalt:
Ansprüche Deutsche Rentenversicherung bekannt:
Ziel der Versorgung ist, z.B. Sicherstellung Lebenshaltungskosten: *
Ich bin selbstständig und wünsche einen Check meiner Ansprüche:
Krankentagegeld besteht: *
Mein Arbeitsvertrag beinhaltet Lohnfortzahlung länger als 6 Wochen: *
Private Pflegezusatz versicherung besteht: *
Mein Arbeitgeber bietet Gesundheitsvorsorgeleistungen:
Meine Arbeitgeber bietet betriebliche Versorgung für Arbeitskraft und Hinterbliebene an:
Ich hatte Behandlungen in den letzten 3-5 Jahren und eine annoyme Risikovoranfrage wäre sinnvoll. Achtung! Sie erhalten von uns eine Fragebogen und eine gesonderte Einwilligung zur Datenverarbteitung:
Placeholder
Anmerkungen
Die Daten werden über eine sichere SSL-Verbindung übertragen.
* Pflichtfeld 

Bedarf

Arbeitskraftabsicherung ist bereits bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich, die länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist lediglich 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Einkommensverlust lässt sich, abhängig vom Einkommen, oftmals ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längeren Krank­hei­ten kann eine Krankentagegeldabsicherung bereits für wenige Euro diese Lücke schließen.

Bei Gutverdienenden, die mit ihrem Einkommen die sog. Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 58.050 € übersteigen, vergrößert sich die Lücke mit jedem Euro, der über dieser Grenze verdient wird. 

Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufs­unfähig­keitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jede angebotene Stelle annehmen, egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente - das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens - gibt es nur, wenn der Erkrankte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung auf der Hand liegt, wie bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario, in dem seine Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Aber auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser einer Berufs­unfähig­keit. 


Wie schütze ich mich optimal?

Die verschiedenen Absicherungsformen leisten bei unterschiedlichen Auslösern, die wir hier nun vorstellen.

Die Berufs­unfähig­keitsversicherung - der Königsweg der Absicherung

Hier sind sich selbst die sog. Verbraucherschützer einig: die Berufs­unfähig­keitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Eine Berufs­unfähig­keitsversicherung wird im optimalen Fall bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Als Rentenhöhe sollte man sein persönliches Existenzminimum heranziehen, also die Summe, die ausreicht, den aktuellen Lebensstandard, Ihren aktuellen Status zu sichern. Was nicht vergessen werden darf, dass auch im Falle der Berufs­unfähig­keit Ihre Alters­vorsorge nicht aus den Augen verloren geht, da sonst die Möglichkeit besteht, trotz guter Absicherung der Arbeitskraft, in die Rentenfalle zu rutschen. Die Beiträge zur Alters­vorsorge müssen bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Berufs­unfähig­keitsrente nicht steuerfrei ist, und dass Kosten für Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung anfallen!

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufs­unfähig­keit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50% und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann - unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich ist.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung umgehen, mithilfe einer sog. Gelbe-Schein-Regelung. Diese besagt, dass bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufs­unfähig­keitsrente bezahlt wird - nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen.
Doch auch hier gibt es verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die genau betrachtet werden müssen.

Dazu bieten immer mehr Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufs­unfähig­keit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhalten Sie zwar die Rente ausbezahlt, aber lediglich bis zum Vertragsende, meist bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Was auf keinem Fall fehlen darf, ist eine entsprechende Dynamik. Sowohl während der Phase der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden, der Inflation entgegen zu wirken.


Ursachen für Berufsunfähigkeit

Ursachen für eine Berufs­unfähig­keitsversicherung gibt es viele, ob Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs und andere bösartige Geschwülste. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufs­unfähig­keit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-Out die Ursache, Tendenz stark steigend. Diese Tatsache beweist nun, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohe Risiko haben, sondern alle Per­sonen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.


Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Top-Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist sicherlich die Berufs­unfähig­keitsversicherung. Hier wird bei festgestellter Berufs­unfähig­keit eine entsprechende Rente bis zum Altersrentenbezug gezahlt.

Nun gibt es aber auch Per­sonen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs, den Versicherungsschutz nicht leisten können oder auch schlicht nicht leisten wollen! Doch auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard zu schützen. 

  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Grundfähigkeitenabsicherung
  • Multi-Risk-Absicherungen
  • Schwe­re Krank­hei­ten Vorsorge
  • Die Private Unfall­ver­si­che­rung
  • Das Krankentagegeld
  • Die Betriebsunterbrechungsversicherung