Versicherungsmakler Podzins in Kaltenkirchen bietet Ihnen die aktuellsten Tarife, günstige Beiträge, Premium-Leistungen und eine große Auswahl an Anbietern, um die für Sie richtige Hundehaftpflicht zu finden.
Die Hundehaftpflicht ist salopp gesagt die Privathaftpflicht für Ihren Hund. Sollte dieser einen Schaden verursachen, weil er z.B. einen anderen Hund oder Menschen beißt oder Sachen beschädigt, so tritt die Hundehaftpflicht für Sie ein und begleicht den gegen ihn gestellten Schadensersatzanspruch.
Die Hundehaftpflicht kommt demnach für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden für Sie auf, sollten die gegen Sie als Tierhalter des Hundes gerichteten Ansprüche unberechtigt sein, so wehrt die Hundehaftpflicht diese Ansprüche für Sie ab.
Beim besten und liebsten tierischen Freund des Menschen sollte nicht an der Hundehaftpflicht gespart werden. Die kleinsten und süßesten Hunde können trotz Ihres liebevollen Verhaltens immense Schäden verursachen, auch wenn es vielleicht gar nicht durch den Hund gewollt war, bspw. wenn der Hund über die Straße läuft und ein Auto ausweichen muss.
Des Weiteren ist das Bestehen einer Hundehaftpflicht für den Tierhalter in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben, so z.B. in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen oder Berlin.
Die Hundehaftpflicht muss nicht teuer sein und kann bereits bei geringem Beitrag sehr gute Leistungen beinhalten.
Warum die Hundehaftpflicht über Versicherungsmakler Podzins in Kaltenkirchen
Als Versicherungsmakler und VEMA-Partner (unabhängige Versicherungsmaklergenossenschaft) haben wir die Möglichkeit auf diverse Versicherungsgesellschaften zurückzugreifen. Dabei haben wir durch die Mitgliedschaft in der VEMA Zugriff auf Spezialkonzepte, welche nicht öffentlich zugänglich sind, außerordentliche Rabatte und Premium-Leistungen zu günstigen Konditionen.
Diese Tarife überzeugen durch sehr hohe Qualität wie bspw.:
Zudem haben wir die Möglichkeit die Besserstellungsklausel, Besitzstandsgarantie sowie die Übernahme des bisherigen Beitrags zu gewährleisten, erfahren unten mehr.
Gesetzliche Grundlage - §833 BGB
"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."
Als Halter des Hundes sind Sie also dem Geschädigten zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, dies kann unter Umständen auch sein, wenn Sie gar kein Verschulden trifft und Sie alles richtig gemacht haben.
Was im Alltag passieren kann, in aller Kürze
Bei Fragen oder Wünschen zur Hundehaftpflicht sprechen Sie uns sehr gern an.
Versicherungsmakler Podzins in Kaltenkirchen
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