Der Versicherungsschutz im Rahmen der Elementarschadenversicherung erfolgt über einen zusätzlichen Einschluss eines bestehenden Vertrags und muss individuell vereinbart werden
Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung
Betriebsinhaltsversicherung Betriebsgebäudeversicherung
Wir können nur erahnen wie schwerwiegend die Naturkatastrophe in Nordrhein Westfalen sein muss.
Auch in Kaltenkirchen und Umgebung hat sich am 25.07.2021 gezeigt, dass auch in unserer Region zunehmend mit solchen Ereignissen zu rechnen ist und möchten Sie mit Blick auf die Absicherung Ihres Hab und Guts auf die Elementarschadenversicherung hinweisen. Diese Absicherung kann als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung und Gebäudeversicherung abgeschlossen werden und sichert insbesondere Schäden ab, die z.B. durch Überschwemmung oder Starkregenereignisse hervorgerufen werden.
Des Weiteren abgesichert sind z.B. Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders für Eigenheimbesitzer wichtig, noch wichtiger zeigt sich dieser Einschluss für unterkellerte Gebäude. Beachten Sie aber auch bitte als Mieter und Gewerbetreibender diesen Einschluss in Ihrer Versicherung.
Für bereits versicherte Elementarschadenversicherungen gilt auch:
Wir empfehlen den Einschluss der Elementarschadenversicherung für alle Hausrat -und Gebäudeversicherungen, weil die zunehmenden Wetterphänomene immer unberechenbarer werden und auch Regionen betreffen, die in der Vergangenheit nicht davon betroffen waren.
Bei Rückfragen zur Elementarschadenversicherung, wie der Einschluss vorgenommen werden, was der Versicherungsschutz kostet oder sonst zu beachten ist, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.
Bitte rufen Sie uns hierzu gern an oder vereinbaren online einenTermin über folgenden Link:
https://www.vp-makler.de/termin_buchen-570671.html
Wir wünschen allen unseren Kunden und Mitmenschen, dass Sie unversehrt und unbeschadet geblieben sind und dies auch in Zukunft sind.