Ster­be­geldversicherung

Den Sterbefall und die Bestattung frühzeitig noch zu Lebzeiten regeln nimmt den Hinterbliebenen und Angehörigen in der eh schon schwierigen Zeit zumindest die finanzielle Last und einen Teil des organisatiorischen Aufwands. Mit der Ster­be­geldversicherung können Sie Ihrer gewissen Verantwortung gegenüber Ihren Liebsten begegnen, da diese ansonsten für die Kosten komplett aufkommen müssen.

Um dem gerecht zu werden, bieten wir Ihnen aus einer Vielzahl von Anbietern den richtigen Tarif

  •  Günstige und konstante Beiträge
  •  Pfändungssicher + Steuerfreie Auszahlung
  •  Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bis 18 Jahre bis 2.500 €
  •  Doppelte Auszahlung bei Unfalltod
  •  Keine Gesundheitsfragen (Beantwortung möglich zur Beitragsreduzierung)

 


Mehr zur Ster­be­geldversicherung

Die Ster­be­geldversicherung ist neben der klassischen Lebensversicherung die wohl bekannteste Absicherungsmöglichkeit, um den Hinterbliebenen im Sterbefall zumindest die finanzielle Last abzunehmen, da bereits im Vorwege die Kosten einer Bestattung geregelt sind.

 

Warum die Ster­be­geldversicherung über Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen
Bei uns können Sie eine genau an Ihre Situation angepasste Ster­be­geldverischerung erwarten. Unter Berücksichtigung der Wünsche an die Versicherung, der finaziellen Möglichkeiten und des Gesundheitszustands erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie richtige Absicherung.

Zudem können Sie je nach Ausgestalltung des Vertrags auf Top-Leistungen zählen

  • Günstige Beiträge
  • Konstante Beiträge
  • Wahl zur Gesundheitsprüfung, um Beiträge zu reduzieren
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern bis 18. Jahre bis 2.500 €
  • Auswahl zwischen diversen Anbietern, um die Versicherung an jeweilige Situation anzupassen

 

Hintergrund zur Ster­be­geldversicherung
Im Sterbefall einer Person wird das nahe Umfeld des Verstorbenen psychisch und emotional aufgrund des traurigen Umstands sehr stark belastet. Im schlimmsten Fall verlässt derjenige viel zu früh seine Angehörigen und hinterlässt möglicherweise Frau/Mann oder Kinder und eine große finanzielle Schneise.

Die Angehörigen haben in diesem Fall zusätzlich zur emotionalen Belastung immer auch die finanzielle Komponente zu tragen und müssen aufgrund der gesetzlichen Regelungen die Kosten der Bestattung tragen. Hierbei kommen auf Mal zum Teil mehrere Tausend Euro zusammen, welche für das Begräbnis aufgebracht werden müssen.

Für eine einfache Bestattung müssen je nach Ausgestaltung, Art, Bestatter und Bundesland im Durchschnitt rund 4.500 €, hierbei bleiben die Wünsche des Verstorbenen oder der Angehörigen möglicherweise unberücksichtigt, da hierfür kein Geld zur Verügung steht.

Seitens des Gesetzgebers oder der Krankenkassen ist seit 2004 auf keine finanzielle Untersützung mehr zu hoffen, da das gesetzliche Ster­be­geld abgeschafft wurde.

Um den Hinterbliebenen zumindest die finanzielle Last zu erleichtern, ist sinnvoll und verantwortlich seinen Angehörigen gegenüber, mittels einer Ster­be­geldversicherung die anfallenden Kosten bereits im Vorwege abzusichern.

 

Funktionsweise
Dem Namen entsprechend tritt die Ster­be­geldversicherung in Leistung, wenn die versicherte Person verstirbt. In der Regel wird zu Lebzeiten bereits eine oder mehrere Per­sonen benannt (sog. bezugsberechtigte Person), welche die Leistung in Empfang nimmt und das Bestattungsinstitut bezahlt. Auch kann direkt ein Bestattungsinstitut benannt werden, welche im Leistungsfall die Leistung erhält.

Die Beiträge zur Versicherung werden bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitpunkts entrichtet, danach ruht die Versicherung und es müssen keine weiteren Beiträge bezahlt werden. Die Leistung wird bis zum Ableben von der Versicherung vorgehalten.

 

Was gilt es zu beachten
Neben der einfachen und intuitiven Herangehensweise an die Funktionsweise gilt es allerdings einige Punkte zu berücksichtigen, welche im Folgenden genauer erklärt werden. Als Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen besprechen wir im Vorwege Ihren Bedarf und passen die Versicherung genau an Ihre Wünsche und Möglichkeiten an. Hierbei können wir auf eine Vielzahl von Versicherungsgesellschaften zurückgreifen und richtige Absicherung für Sie erstellen.

Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum, welcher die wichtige Leistung einschränkt oder verweigert. Je nach Versicherungsgesellschaft kann die Wartezeit von 0 - 48 Monaten vereinbart werden. Tritt innerhalb dieser Zeit der Sterbefall ein, so werden in der Regel nur die eingezahlten Beiträge abzgl. möglicher Kosten oder ein anteiliger Betrag gezahlt.

Kostenfaktor
Je nach Eintrittsalter in die Versicherung, Kostenrechnung der Versicherungsgesellschaft, Laufzeit und Gesundheitszustand kann es möglich sein, dass Ihre eingezahlten Beiträge Ihre abgeschlosse Be­stat­tungs­vor­sor­ge übersteigen, hierbei sprechen wir von einer sog. Überzahlung der Versicherungssumme. Lesen Sie weiter unten, warum eine Überzahlung trotzdem sinnvoll für Sie sein kann.

Wie Kosten möglichst gering gehalten werden können
Damit keine Überzahlung in Ihrer Versicherung stattfindet, ist es ratsam möglichst früh die Versicherung zu beginnen und eine kurze Laufzeit der Versicherung zu wählen. Ist es möglich, so empfehlen wir den Abschluss einer Versicherung mit Gesundheitsprüfung, da hierdurch in der Regel ein günstigerer Beitrag zustande kommt.

Ausreichende Versicherungssumme
Die Versicherungssumme sollte in ausreichender Höhe gewählt werden, damit zumindest eine einfach Bestattung gewährleistet werden kann. Je nach Ausprägung der Wünsche an die Bestattung kann diese Summe natürlich nach oben angepasst werden.

 

Die Sterbgeldversicherung im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Vorsorge
Für den Zweck der Absicherung von Bestattungskosten und Entlastung der Angehörigen im Sterbefall in unserer Erfahrung nach die Ster­be­geldversicherung gegenüber z.B. eines Giro­kontos, Sparbuchs, Fondssparplans, Risiko -oder klassischen Lebensversicherung die erste Wahl.

Die Ster­be­geldversicherung bietet die vereinbarte Leistung/Versicherungssumme per sofort an (ggf. Wartezeit berücksichtigen), d.h. im Zweifel wurde nur der erste Beitrag gezahlt und die Versicherung zahlt die komplette Summe aus. Der Bedarf an Geld für eine Bestattung steht demnach also sofort zur Verfügung und dies:

  • steuerbefreit von der Erbschaftssteuer
  • pfändungssicher
  • sofort
  • lebenslang

Über ein Giro­konto, Sparbuch oder Fondssparplan muss das notwendige Geld erst einmal angespart werden, es steht also möglicherweise gar nicht Verfügung, weil das Geld anderweitig verwendet wurde oder vielleicht noch gar nicht in ausreichender angespart wurde. Außerdem kann das Geld in bestimmen Situationen so bspw. bei einer Insolvenz gepfändet werden und steht demnach nicht zur Verfügung.

Eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung stellt in der Regel einen sehr viel höheren Kapitalbedarf bereit, sie ist allerdings befristet und endet zum vereinbarten Zeitpunkt, sodass eine lebenslange Bereitstellung nicht gewährleistet ist. Die Risiko­lebens­ver­si­che­rung dient eher dem Zweck der Absicherung der Hinterbliebenen vor Beginn der gesetzlichen Rentenversicherung, damit ein möglicher Einkommensausfall die Hinterbliebenen nicht so stark trifft.

Die klassische Lebensversicherung funktioniert anders als die Ster­be­geldversicherung, denn sie hat neben der Todesfallleistung auch eine Sparkomponente für den Fall, dass die Person nicht innerhalb der Laufzeit der Versicherung verstirbt. Sie ist allerdings sehr kostenintensiv und unseres Erachtens in dieser Absicherungsform ein Ausläufermodell, da sehr teuer und renditearm.

 

Bei Fragen oder Wünschen jeglicher Art zur Ster­be­geldversicherung oder anderen Themen, so sprechen Sie uns sehr gern an oder besuchen uns doch einfach bei uns im Büro Versicherugsmakler Podzins in Kaltenkirchen.

 

Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen
Kieler Straße 12
24568 Kaltenkirchen
E-Mail mail@vp-makler.de
Telefon 04191/8027064
Fax 04191/802767

 

 

Warum im Zweifel eine Überzahlung trotzdem sinnvoll sein kann

Eine Überzahlung der Versicherung bedeutet, dass die von Ihnen eingezahlten Beiträge die abgeschlossene Versicherungssumme übersteigen, Sie also eventuell mehr einzahlen, als Sie herausbekommen können. Es kann dennoch sinnvoll sein, denn die Versicherungssumme steht in der Regel sofort bereit, sodass es möglicherweise gar nicht zur Überzahlung kommt. Hingegen muss etwa über ein Giro­konto oder Sparbuch der entsprechende erst angespart werden.

Zudem steht die Versicherungssumme lebenslang, steuerfrei, pfändungssicher und sofort bereit.