Alters­vorsorge mit Riester? Ansichtssache? Auf jeden Fall!

Als ich im Jahr 2001 in diesem Beruf startete, wurde in der Ausbildung  und für die Beratung noch von 64-67 % des letzten Nettogehaltes ausgegangen, mit denen man als Altersrentner rechnen durfte. Im Jahr 2015 sind wir nun bei 47,5 % angekommen und bis 2030 wird das Nettorentenniveau auf 43% durch die Rentenreform 2000/2001 abgesenkt sein.

Millionen von Bürgern ahnen es oder wissen bereits, dass Altersarmut definitiv droht, wenn sie nicht vorsorgen. Schauen sie sich ihre Renteninformation genauer an. Sie brauchen keine Beratung ob sie für das Alter vorsorgen sollten, sondern wie und mit welchem Produkt sie ihre Wünsche erreichen können. 

Aufgabe der Riesterrente:

  • Die Riesterrente soll seit dem Jahr 2001 die entstehende Lücke durch die Absenkung des Rentenniveaus auffangen
  • Das Ziel ist das Niveau der früheren Altersrente zu erreichen und gleichzeitig möglichst auch die Kaufkraft zu erhalten
  • Der Staat fördert dieses Ziel, durch Zulagen und eine mögliche Steuerersparnis in der Ansparphase. Bei einem Ehepaar mit zwei Kindern sind das 2 x 154 € p.a. und 2 x 300 € p.a. für nach 2008 geborene Kinder. Zusammen sind das 908 € p.a., die jährlich auf das eigene Riester-Rentenkonto gehen

Das ist aus meiner Sicht in der heutigen Nullzinsphase schwer mit anderen Anlageformen zu erreichen, geht man von den gleichen Kriterien aus, wie z.B. die Garantie, dass Beitragseinzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn für die Bildung der lebenslangen Altersrente zur Verfügung stehen.

Ein starkes Argument für die Riesterrente ist:

  • Ein möglicher langer Krankheitsfall oder Arbeitslosigkeit. Das Einkommen ist dadurch stark reduziert und die Agentur für Arbeit möchte wissen, ob Vermögen vorhanden ist. Jeder der nun ein Depot, eine Kapital- oder Lebensversicherung besitzt, ist nun aufgefordert dieses mühsam angespart Geld erst zu verbrauchen, bevor es Leistungen vom Staat gibt
  • Die Riesterrente hingegen wird gem. SGB nicht angetastet und fällt somit bis zum Rentenbeginn ins Schonvermögen.
  • Durch die Vererbbarkeit unter Eheleuten und bis zum max. 27 Jahren auch an Kinder, bleibt dem Hinterbliebenen das angesparte Kapital für die eigene Rente, falls der Partner stirbt
  • Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente erhalten, dürfen noch einen Riester-Vertrag machen, um die Altersrente zu erhöhen
  • Beamte, die früher auf eine gute Pension hoffen konnten, sind mittlerweile auch von den Kürzungen der Rentenreformen betroffen und können die Riesterrente nutzen
  • Viele die nicht Riestern könnten, wie z.B. Selbstständige oder Mütter, die längere Zeit nicht erwerbstätig sind, können für einen Eigenbeitrag von 60 € pro Jahr die Zulagen erhalten
  • Während der Sparzeiten ist man sehr flexibel, denn es besteht kein Sparzwang und der Beitrag kann verändert werden, wenn die Lebenssituation dies erfordert
  • Unter 25 jährige erhalten eine zusätzliche Einmalzulage in Höhe von 200 €

Wichtig ist es für jeden Alters­vorsorgevertrag, die passende Form und den geeigneten Versicherer für den Kunden auszuwählen. Die Kosten des Vertrages sind durchaus sehr unterschiedlich. Hier ist genau individuelle Beratung und Kompetenz gefragt.

Bei uns hat nicht jeder Kunde einen Riester-Vertrag beim gleichen Anbieter. 

In der Presse wird jetzt auf die negativen Auswirkungen von Fondssparplänen hingewiesen, weil erst zu Rentenbeginn das Kapital in eine lebenslange Rente gewandelt wird und dies mit Kosten verbunden ist. Darauf zu achten ist sehr sinnvoll, aber nicht zu vermeiden.

Für mich ist das logisch, denn der Versicherer muss seinem Kunden und auch seinen Hinterbliebenen eine Rente garantieren und zwar solange er lebt. Nun kann das ein guter oder weniger guter Vertrag sein, weil Kosten bei dem einen oder anderen weniger hoch sind.

Ich weiß noch genau, dass ab 2002 die bekannten Tester ausschließlich die Riester-Rentenverträge als Fondssparpläne hoch gelobt hatten und die Versicherer als mangelhaft und zu teuer kritisiert wurden. Nun kriegen die Fondsgesellschaften die negative Presse. Dieser ständige Wandel der Sichtweise verunsichert die Sparer und Vorsorger.

Aufklärung ist wichtig! Bedenkt man wie viele Zulagen nicht abgerufen wurden, weil Verträge zwar einmal abgeschlossen, aber nicht betreut werden, dann liegt dort ein immenser Verlust für die Kunden.

Konkrete Lösungen und Empfehlungen der Journalisten und Tester würde ich als hilfreich erachten, wie Vorsorge für mehr Liquidität im Rentenalter denn dann besten betrieben werden sollte - als Königsweg, sozusagen. 

Aus meiner Sicht ist es in der heutigen Nullzinsphase schwer mit anderen Anlageformen zu erreichen, geht man von den gleichen Kriterien aus, wie z.B. die Garantie, dass Beitragseinzahlungen und Zulagen zum Rentenbeginn für die Bildung der lebenslangen Altersrente zur Verfügung stehen. 

Unser Beratungsansatz ist immer zunächst die Absicherung des Arbeitseinkommens. Danach geht es um die Alters­vorsorge. Das Kümmern um die Alters­vorsorge ist sehr wichtig und sinnvoll - und zwar am besten zunächst gefördert.

Warum? Ich kann mich zum Rentenbeginn entscheiden:

  • Möchte ich die lebenslange Rente haben, weil aufgrund einer langen Ansparzeit und guter Produktauswahl ein gutes Ergebnis erzielt wurde
  • Vor Rentenbeginn können sie auch zunächst 30 % vom Kapital entnehmen
  • Vielleicht benötigen sie die Rente sogar dringend, weil sie keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben (z.B. weil das Renteneinkommen über 850 € liegt oder ich anderes Vermögen besitze, was sie veräußern müssten)
  • Sollten sie feststellen, dass die Rendite zu gering ist und sie „nur“ ihr eingezahltes Geld und die Zulagen verrentet werden, dann kündigen sie den Vertrag
  • Die nachgelagerte Besteuerung ärgert sie? Dann ist das auch vielleicht ein Kündigungsgrund
  • Sie sind vielleicht sehr krank bin und haben eine geringe Lebenserwartung, dann ist eine Kündigung ebenfalls vielleicht besser, es sei denn Sie haben einen Vertrag, wo sie bei schwerer Erkrankung die doppelte Rente erhalten
  • Bei Kündigung des Riester-Vertrags erhalten sie die eingezahlten Beiträge, inkl. Zinsen, zurück. Die Zulagen und die mögliche Steuerersparnis muss dann zurückgezahlt werden

Beängstigend wird es meist ab Mitte 40, Anfang 50, weil es dann zum Ruhestand nicht mehr viel Zeit ist, um die Altersrente hoch zufahren. Ist es in dieser Lebensphase auch noch zu einer Erwerbsunfähigkeit gekommen, dann weiß jeder, dass jede 50 € mehr auf dem Giro­konto, wichtig sind und ein bisschen mehr Ruhe geben werden.

Was spricht nun gegen die Riester-Rente? Aus meiner Sicht nichts! Es gibt keine Garantien für ein langes Leben oder ein viel zu frühes Sterben, um daraus Renditechancen zu berechnen. Bei allen Kosten die für das Produkt Riester-Rente anfallen, sind doch die Garantien, die Flexibilität und die Entscheidungsfreiheit zum Rentenbeginn für mich im Vordergrund. Wichtig ist Beratung und Auswahl des Produktes, damit haben Tester vollkommen recht. Darum prüfen wir bestehende Verträge, ob die heute noch den Bedürfnissen entsprechen, um dann möglichweise Änderungen zu empfehlen.