Nachhaltigkeit in der Finanzberatung - Aber natürlich!

Informationen über Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was bedeutet Nachhaltigkeit in der Beratung zu Finanzprodukten?

Es gehört viel Weiterbildung und Interesse für die Möglichkeiten der Auswahl an geeigneten Fonds dazu, eine Empfehlung für den Kunden zu geben. Es gibt keine einheitliche Verständigung darüber, was die genauen Kriterien für die Einstufung eines echten nachhaltigen Fonds oder Geldanlageproduktes sind.

Die Standards  sind unterschiedlich hoch, so dass es Fondsgesellschaften mit sehr strengen Anlagegrundsätzen gibt, in dem z.B. Rüstungsgüter oder Nichteinhaltung von Menschenwürdigen Arbeitsbedingungen nicht in einen Fonds aufgenommen werden.

Andererseits finden wir, dass es generell sehr sinnvoll ist, in seiner Geldanlage das Wohlergehen von Mensch, Umwelt und Natur einfließen zu lassen. Auch wenn es dadurch dann vielleicht teilweise keine 100% Sicherheit gibt, ob die gewählten Fonds die sehr hohen Kriterien erfüllen, wissen wir, dass Anbieter, welche  nachhaltige Fonds in ihren Lebensversicherungen anbieten, stark bemüht sind, uns und damit Sie, liebe Kunden, umfassend zu informieren. Es werden Spezialisten und Analysten beschäftigt, deren Hauptaufgabe darin besteht, Unternehmen zu entdecken und zu bewerten, die den hohen Anforderungen der ESG-Krieterien  entsprechen. In den kommenden Jahren wird sich das Wissen und damit die Nachfrage zu mehr Bewusstein in der Geldanlage erhöhen. Daher sind diese und folgende Ausführungen nicht statisch, sondern passen sich im Laufe der Zeit neuen Erkenntnissen an.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Eine Strategie kann z.B. sein, dass ein Portefolio mit mehreren verschieden ausgerichteten ESG-Fonds empfohlen wird, um das Anlage- und Nachhaltigkeitsrisiko zu streuen.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Eine gezielte Strategie in Sachen Nachhaltigkeit verfolgen wir derzeit noch nicht, aber bei jeder Beratung beziehen wir das Thema Nachhaltigkeit in der Finanzbeartung ein und informieren den Kunden ausführlich zu den möglichen Anlagerisiken bei nachhaltigen Anlagen. Wir bilden uns laufend weiter, damit unsere Kunden aktuelle Informationen und Hinweise erhalten können.

Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Finanzprodukte oder ggf. auch innerhalb eines Finanzproduktes empfohlen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Wir bieten eine eingeschränkte Auswahl an Anbietern an, weil eine Berücksichtigung auf Grund sich noch aufbauender, aber aktuell teilweise rudimentärer Informationen oder unserer Meinung nach noch nicht ausreichend transparenter Vertragsverständlichkeit und zur Verfügungstellung von Software, nur durch wenige, aus unserer Sicht sehr guter und interessanter  Anbieter von Lebensversicherungen angeboten wird.

Grundsätzlich werden im Rahmen der Beratung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung immer besser erfolgen können.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.

Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)

Bei der Beratung zu Finanzprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, indem die Angebote am Markt auch diesbezüglich beobachtet werden, u.a. werden die vorvertraglichen Informationen der Anbieter berücksichtigt. Bei der Produktauswahl wird geprüft, ob Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken aus Sicht des Finanzberaters in angemessener Art und Weise berücksichtigen. Berücksichtigt der Anbieter Nachhaltigkeitsrisiken nach Einschätzung des Finanzberaters nicht in angemessener Art und Weise, wird keine Empfehlung ausgesprochen. Es erfolgt ein Hinweis, wenn es dadurch zu einer Einschränkung der Auswahl bei den Finanzprodukten kommt. Trotz der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Eintritt von Nachhaltigkeitsrisiken negativ auf die Rendite des Finanzproduktes auswirkt.