Motor­rad­ver­sicherung

Für Ihr Motorrad finden wir die richtige Motor­rad­ver­sicherung zum richtigen Preis und Versicherungsschutz, sei es ein Motorrad, Trike, Eigenbau oder Motorrad mit Beiwagen.

Allerdings bieten wir die KFZ-Versicherung ausschließlich unseren VP-Bestandskunden oder Interessenten an, die ein Vollmandat wün­schen. Um den insgesamt passenden Versicherungsschutz für Sie anbieten zu können, benötigen wir den Gesamtüberblick. Wir betreuen Sie und Ihre Versicherungen vollumfänglich. Sofern nur eine KFZ-Versicherung gewünscht ist, passen wir leider nicht zusammen. Somit können wir erst mit dem Vollmandat so arbeiten, dass am Ende das Beste für Sie herausspringen kann.

Der Versicherungsschutz kann sich dabei auf die Motorradhaftpflicht, die Motorradteil -oder vollkaskoversicherung sowie weiterer zusätzlicher Einschlüsse erstrecken.

Bei uns können Sie auf aktuelle Tarife, Beiträge und Top-Leistungen zählen.

  • Versicherung ver­gleichen, Beitrag sparen und bessere Leistungen erhalten
  • Neuwertentschädigung + Kaufwertentschädigung
  • Mader- und Tierbiss inkl. Folgeschäden
  • Kollision mit Tieren aller Art
  • Rabattschutz, GAP-Deckung

Motor­rad­ver­sicherung - Weiterführende Informationen

Umfang des Versicherungsschutzes

Motorrad-Haft­pflichtversicherung

Sie ist die Pflichtversicherung für Ihr Motorrad und muss Gesetzes wegen zwingend vorhanden sein, wenn Sie Ihr Motorrad auf öffentlichen Straßen und Wegen nutzen.

Die Motorrad-Haft­pflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie Dritten aus der Nutzung des Fahrzeugs zufügen. Die Motor­rad­ver­sicherung kommt dabei für Per­sonen-, Sach -und Vermögensschäden auf.

 

Motorrad-Teilkaskoversicherung

Je nach Wert Ihres Gefährts sollten Sie über eine Teilkaskoversicherung nachdenken. Sie kommt für von außen auf Ihr Motorrad einwirkende Ereignisse auf und entschädigt Ihren finanziellen Schaden.

Folgende Ereignisse sind hier denkbar:

  • Diebstahl
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Mader -oder Tierbiss sowie Folgeschäden darauf
  • Brand, Explosion
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung
  • Kurzschluss an Verkabelungen

Eigenschäden und Vandalismus sind in der Motorrad-Teilkaskoversicherung nicht versichert. Die Absicherung gegenüber diesen Gefahren ist nur über die Vollkaskoversicherung darstellbar.

 

Motorrad-Vollkaskoversicherung

Über die Vollkasko wird in der Motor­rad­ver­sicherung der Umfang des Versicherungsschutzes deutlich erweitert, denn hier sind zusätzlich Eigenschäden sowie Vandalismus versichert.

Verursachen Sie bspw. einen Verkehrsunfall, so wird über die Motorrad-Haft­pflicht der Schaden am gegnerischen Fahrzeug bezahlt. Ist Ihr Motorrad dementsprechend ebenfalls von einer Beschädigung betroffen, sprechen wir von einem Eigenschaden, so haben Sie ohne Vollkaskoversicherung keine Entschädigung durch Ihre Versicherung zu erwarten.

Ähnlich sieht es im Fall eines Vandalismusschadens aus. Beschädigen Fremde/Dritte Ihr Fahrzeug mutwillig und sind z.B. nicht mehr durch die Polizei ermittelbar, kann Ihnen nur die Motorrad-Vollkasko helfen.

In vielen Fällen haben Sie über Ihre Teilkaskoversicherung keinen Leistungsanspruch, wenn nicht z.B. auch der Tatbestand eines Brandes oder etwa eines Einbruchsdiebstahls besteht, sondern es sich ausschließlich um die mutwillige Beschädigung handelt.

Weitere wichtige Leistungen in der Vollkaskoversicherung

  • Kaufpreis- und Neupreisentschädigung
  • Verzicht auf Abzug durch grobe Fahrlässigkeit
  • Schadenbedingter Treibstoffersatz
  • Erweiterte Eigenschadendeckung für Schäden auf eigenem Grundstück

 

Weitere Zusatzbausteine

Fahrerschutz

Verursachen Sie einen selbstverschuldeten Unfall und kommen Per­sonen zu Schaden, wird Schmerzensgeld fällig. Die Leistung erbringt die KFZ-Haft­pflichtversicherung für alle Insassen, außer für den Fahrer. Diese Lücke schließt der Fahrerschutz, indem er Sie so stellt, als hätten Sie als Beifahrer im Auto gesessen.

Schutzbrief

Der Schutzbrief in der Motor­rad­ver­sicherung gleicht einer Pannenhilfe. Bleiben Sie mit Ihrem Fahrzeug liegen, so wird Ihnen mit einer Abschlepphilfe zur nächsten Werkstatt geholfen oder Ihr Motorrad wieder betriebsbereit gemacht. Aber Achtung, einige Verträge beinhalten eine sog. Kilometerklause, wer also in Kaltenkirchen oder eben Nahe seine Wohnortes eine derartige Panne erleidet, hat keine Hilfe zu erwarten. Nicht so in den Tarifen die wir Ihnen als Ver­sicherungs­makler Podzins empfehlen.

Rabattschutz

Nach einem ersatzpflichtigen Schaden stuft der Versicherer Ihren Rabatt zurück, dadurch können sich Ihre Beiträge massiv erhöhen.
Mittels dieses Einschlusses kann die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse sowohl in der KFZ-Haft­pflichtversicherung als auch KFZ-Vollkaskoversicherung abgewehrt werden. Für in der Regel einen Schaden im Jahr kann dies verhindert werden, sodass Sie zwar im Hintergrund gestuft werden, aber keinen Mehrbeitrag zahlen müssen.
Ausnahmen ver­sichern auch zwei Schäden im Jahr.

Verkehrsrechtsschutz

Kommt es zu Streitigkeiten mit anderen Verkehrsteilnehmern, Verkäufern oder den Behörden und ist dann anwaltliche Hilfe notwendig, so trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten.

Werkstattbindung

Mittels der Werkstattbindung kann der Beitrag in der Kasko-Versicherung reduziert werden.
In Schadenfällen müssen Sie bei Abschluss der Werkstattbindung eine von der Versicherungsgesellschaft vermittelte Werkstatt aufsuchen, ansonsten erhöht sich für diesen Schadensfall die Selbstbeteiligung.

GAP-Deckung

Ist das leasing -oder kreditfinanzierte Fahrzeug zum Schadenzeitpunkt bei einem Totalschaden (auch Diebstahl) weniger wert als die noch offene Restforderung der Leasingraten oder des Kredits, so entsteht ein Betrag (GAP), den Sie begleichen müssen, obwohl Sie gar nicht mehr im Besitz des Fahrzeugs sind. Die GAP-Deckung gleicht diese Lücke/Differenz bei z.B. der Bank aus. 

Auslandsschutz

Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstandenen Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.


  Wir klären mit Ihnen vor der Antragstellung die wichtigen Fragen

  • Fahren Sie mit einem Beiwagen
  • Fahren Sie zu zweit auf dem Motorrad
  • Besteht im Ausland Versicherungsschutz, wo endet er vielleicht
  • Sind alle möglichen Rabatte genutzt für z.B. Abstellgaragen, Eigentumsbesitzer, Beamte
  • Was gilt es bei kredit -oder leasingfinanzierten Fahrzeugen zu beachten
  • Was bedeutet Kauf -oder Neuwertentschädigung, wann gilt sie
     

Ver­sicherungs­makler Podzins in Kaltenkirchen
Kieler Straße 12
24568 Kaltenkirchen
E-Mail mail@vp-makler.de
Telefon 04191/8027064
Fax 04191/8027067


Fragen rund um die Motorrad-Versicherung

Motorradzulassung - EVB-Nummer

Ihr Fahrzeug können Sie mit der Elektronischen Versicherungsbestätigung - EVB-Nummer bei der ortsnahen Zulassungstelle vornehmen.

Die EVB-Nummer erhalten Sie direkt von uns, bei uns im Büro, telefonisch, per E-Mail oder SMS       
Im Idealfall haben wir für eine reibungslose Beantragung vorher gemeinsam mit Ihnen die KFZ-Versicherung berechnet, da die EVB-Nummer der jeweiligen Gesellschaft zugeordnet ist. 

Motor­rad­ver­sicherung wechseln

Bei folgenden Ereignissen haben Sie die Möglichkeit Ihre Motor­rad­ver­sicherung zu wechseln

  • Vertragsablauf – in der Regel ist der 30.11. der letzte Kündigungstermin
  • Beitragserhöhung
  • Schadenfall
  • Abmeldung Ihres derzeitigen Fahrzeugs und Anmeldung eines neuen Fahrzeugs

Bei einigen Versicherungen kann es vorkommen, dass auch ein unterjähriger Vertragsablauf vereinbart ist, sodass der 30.11. eines Jahres nicht immer als Wechseltermin möglich ist.

Ein Motorradunfall, was ist zu tun?

  • Ruhe bewahren, überprüfen Sie, ob Sie oder jemand anderes verletzt wurde
  • In folgenden Fällen sollte auf jeden Fall die Polizei hinzugezogen werden: Bei Per­sonenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkoholkonsum oder unklarer Schuldfrage
  • Tauschen mit Ihrem Unfallgegner alle wichtigen Informationen wie Name, Kenn­zeichen, Versicherungsscheinnummer und Versicherungsgesellschaft aus
  • Dokumentieren Sie den Unfall mit Fotos
  • Geben Sie kein Schuldgeständnis ab, setzen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder uns in Kontakt
  • Um die Aufzählung abzuschließen informieren wir unsere Kunden mit einer Liste von Verhaltenstipps im Schadenfall

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Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.